Unsere Zertifikate schaffen Vertrauen

Geometrische Illustration mit Häkchen

Herzlich willkommen auf der Zertifikatsseite von PwC Cert. Über unseren Kontaktbutton erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu den von uns zertifizierten Dienstleistungen und Managementsystemen. Hier erfahren Sie mehr über:

  • die zertifizierten Unternehmen
  • die Art der zertifizierten Dienstleistung bzw. des Managementsystems
  • den Umfang (Scope) der zertifizierten Dienstleistung bzw. des Managementsystems
  • die Zertifizierungsgrundlagen inkl. Ausgabedatum
  • das von uns ggf. vergebene Zertifizierungszeichen
  • die Zertifikatsnummer
  • die Gültigkeitsdauer des Zertifikates
  • ggf. zusätzlich – falls Teil der Zertifizierung – ein Datenblatt/Kurzgutachten mit zusätzlichen wichtigen Informationen zur Zertifizierung

Sie haben Fragen zu den von uns vergebenen Zertifikaten?

Kontaktieren Sie unsere Experten

Zeichennutzung

Logo: Auditor

Die AUDITOR-Zertifizierung liefert einen Nachweis über die Konformität von Datenverarbeitungsvorgängen von Cloud-Anbietern mit den Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO).

Verwendung der Zeichen

Nach der erfolgreichen Zertifizierung durch die PwC Certification Services GmbH unterstützen Sie unsere folgenden Richtlinien beim korrekten Umgang mit dem Ihr Unternehmen betreffenden Zertifizierungszeichen. Das Zertifizierungszeichen kann auf Ihrer Firmenkorrespondenz (u. a. Briefbogen, E-Mail-Signatur), auf Informations- und Presse-Material verwendet werden.

Bitte vermeiden Sie Veränderungen an der Farbe oder Verzerrungen der Proportionen. Das Zeichen darf nur in der aufgeführten Kombination verwendet werden. In Ausnahmefällen dürfen die Maße verkleinert werden, zum Beispiel wegen Platzrestriktionen oder aus Kostengründen. Jedoch müssen die Zeichen problemlos lesbar bleiben.

Für die AUDITOR-Zertifizierung gelten gesonderte „verbindliche Vorgaben zur Zeichennutzung“, die Sie unten als Dokument herunterladen können.

Zeichenmissbräuche

Es ist nicht gestattet, das Zeichen auf Firmengebäuden, Flaggen, Fahrzeugen, Verpackungen oder Produkten abzubilden. Gleiches gilt für die Veröffentlichung in irgendeiner Art und Weise, die als Kennzeichnung für Produktkonformität interpretiert werden könnte.

Dies gilt auch für Gegenstände, die Ihrem Unternehmen ausschließlich zu Werbezwecken dienen (z. B. Kalender). Ebenso ist es nicht gestattet, das Zertifizierungszeichen auf Begleitdokumentationen wie zum Beispiel Laborprüfberichten, Kalibrierscheinen oder Inspektionsberichten zu verwenden.
Es darf nicht stillschweigend angedeutet werden, dass die Zertifizierung für Tätigkeiten gilt, die außerhalb des Geltungsbereiches des Zertifikats liegt.

Die korrekte Verwendung des Zeichens ist Teil der Vertragsbedingungen. Offenkundiger und/oder anhaltender Missbrauch des Zertifizierungszeichens kann als Grund für die Aussetzung und/oder den Entzug des Zertifikats in Betracht kommen.

Die Herausgabe und Publikation von Materialien, die das Zertifizierungslogo enthalten, ist im Falle einer Zertifikatsaussetzung, eines Zertifikatsentzug oder einer Vertragskündigung unverzüglich einzustellen. Das Zertifikat ist in diesen Fällen direkt aus der Öffentlichkeit zu entnehmen. Es darf nach einem Zertifikatsentzug kein Anschein einer bestehenden Zertifizierung durch die PwC Certification Services GmbH entstehen.

Verbot zur Nutzung des Akkreditierungssymbols der DAkkS

Achtung: Das Akkreditierungssymbol der Deutschen Akkreditierungsstelle der DAkkS darf in keinem Fall von unseren Kunden verwendet werden.

Fragen und Informationen sowie Meldung von Zeichenmissbräuchen

Falls Sie weitere Informationen zur ordnungsgemäßen Zeichenverwendung benötigen, können Sie uns diesbezüglich gerne jederzeit kontaktieren.

Dokumente

Einsprüche und Beschwerden

Allgemeines

Einspruch- und Beschwerdeverfahren stehen allen interessierten Kreisen offen, die Einspruch gegen eine Zertifizierungsentscheidung einlegen oder sich beschweren möchten. Sie dienen der systematischen Bearbeitung einzelner Einsprüche/Beschwerden sowie durch Umsetzung geeigneter Maßnahmen und durch statistische Erfassung der eingehenden Einsprüche/Beschwerden der Verbesserung des Managementsystems der PwC Cert und stärken damit insgesamt das Vertrauen in die Zertifizierung von Dienstleistungen und Managementsystemen sowie der PwC Certification Services GmbH als Ganzes.

Unsere Zertifizierungsstelle verfügt daher über ein dokumentiertes Verfahren, um Einsprüche und Beschwerden entgegenzunehmen, zu evaluieren sowie Entscheidungen über diese zu treffen. Die folgenden grundsätzlichen Anforderungen werden bei der Bearbeitung von Einsprüchen und Beschwerden umgesetzt:

  • Einsprüche und Beschwerden werden von uns im engen Dialog mit dem Zertifikatinhaber bearbeitet (schriftlich und ggf. durch Besprechungen). Nach der Anhörung der Parteien und ggf. der Einberufung des Schiedsausschusses wird von uns ein begründeter Beschluss verfasst und allen betroffenen Parteien zur Verfügung gestellt.
  • Informationen zu Einsprüchen und Beschwerden werden vertraulich behandelt und nicht veröffentlicht.

Einsprüche gegen Zertifizierungsentscheidungen

Ein Einspruch stellt ein Verlangen des Einspruchsführers (Kunde) gegenüber der Zertifizierungsstelle dar, ihre Entscheidung bezüglich des Zertifizierungsgegenstandes zu überprüfen. Folgende Umstände können relevant sein:

  • Ablehnung eines Zertifizierungsantrags
  • Besetzung des Auditteams
  • Ablehnung ein Zertifizierungsaudit weiter fortzusetzen
  • Aufforderung zur Umsetzung von Maßnahmen
  • Freigegebener Auditbericht
  • Zertifizierungsentscheidung (inkl. Aussetzung, Einschränkung und Widerruf von Zertifikaten)
  • Änderungen des beantragten Geltungsbereichs
  • Angeordnete Audits aus besonderem Anlass
  • Reaktion auf eine Beschwerde

Einsprüche können sich jedoch nur gegen Zertifizierungsentscheidungen der Zertifizierungsstelle richten.

Hinweis: Im Rahmen der Erteilung von Zertifizierungen kann die Datenschutz-Aaufsichtsbehörde die Zertifizierungsstelle anweisen, eine Zertifizierung nicht zu erteilen (siehe Art. 58 Abs. 2 Buchst. h Var. 3 DS-GVO)

Einreichung, Untersuchung von und Entscheidung zu Einsprüchen dürfen nicht zur Benachteiligung des Einspruchsführers führen.

Die Zertifizierungsstelle ist verantwortlich für das Sammeln und Verifizieren aller notwendigen Informationen, um den Einspruch zu validieren.

Alle Einsprüche müssen spätestens 4 Wochen nach der Zertifizierungsentscheidung an die Leitung der Zertifizierungsstelle gerichtet werden. Zur Nachvollziehbarkeit ist ein Einspruch durch den Beschwerdeführer in jedem Fall schriftlich oder per E-Mail unter Angabe aller notwendigen Informationen und Unterlagen an die PwC Certification Services GmbH zu richten.

Eingang eines Einspruchs
Der Eingang des Einspruchs wird dem Beschwerdeführer innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Einspruchs durch den zuständigen Mitarbeiter bestätigt.

Ist ein Einspruch offensichtlich unbegründet oder ist die Zertifizierungsstelle nicht zuständig, wird die Bearbeitung des Einspruchs abgelehnt und der Beschwerdeführer darüber informiert.

Alle Einsprüche werden zentral erfasst, bearbeitet und ausgewertet.

Ursachenforschung, Bewertung und Korrekturmaßnahmen
Die Bewertung bzw. die Entscheidung von Einsprüchen erfolgt nur durch denjenigen, der nicht die Entscheidung getroffen hat, gegen die der Einspruch eingereicht.

Um darüber hinaus sicherzustellen, dass es keinen Interessenkonflikt gibt, darf das Personal einschließlich derjenigen Personen, die in leitender Position tätig sind, nicht durch die Zertifizierungsstelle eingesetzt werden, um die Lösung einer Beschwerde oder eines Einspruchs zu bewerten oder zu genehmigen, wenn sie innerhalb der letzten zwei Jahre in Beratungen oder in ein Arbeitsverhältnis gegenüber dem Kunden eingebunden waren.

Die genannten Gründe für den Einspruch werden ausgewertet. Bei Bedarf werden vom Einspruchsführer Zusatzinformationen angefordert.

Bei Bedarf kann veranlasst werden, dass weiterführende Maßnahmen (z. B. eine Nachprüfung) von einem Auditor, der bislang nicht an die Prüfung beteiligt war, durchgeführt werden.

Außerdem kann der Programmeigner zur Klärung von Einsprüchen herangezogen werden, wenn z. B. Unklarheit in Bezug auf Zertifizierungsanforderungen oder Zertifizierungskriterien herrscht. Der Programmeigner prüft, ob er zu Klärung entsprechende Informationen oder Ressourcen beitragen kann. Eine Pflicht zur Unterstützung durch den Programmeigner besteht nicht.

Die Zertifizierungsstelle trifft nach dem Erfassen und Verifizieren aller erforderlichen Informationen und in Abhängigkeit des Umfangs, der Reichweite, der Kritikalität und der Komplexität des Einspruchs möglichst innerhalb von 6 Wochen eine Entscheidung über den Einspruch. Längere Fristen sind möglich und sollten bilateral zwischen der Zertifizierungsstelle und dem Einspruchsführer abgestimmt werden.

Einspruchsführer und weitere Beteiligte informieren
Auf Anfrage durch den Einspruchsführer oder eines weiteren Beteiligten gibt die Leitung der Zertifizierungsstelle Auskunft über den aktuellen Stand der Bearbeitung des Einspruchs.

Die Zertifizierungsstelle benachrichtigt den Einspruchsführer und alle weiteren Beteiligten formell über den Abschluss und das Ergebnis des Einspruchsverfahrens. Die Zertifizierungsstelle belegt dem Einspruchsführer in dem Schreiben, dass eine personelle Trennung zwischen der Einspruchsbearbeitung und der Zertifizierungstätigkeit sichergestellt wurde.

Ist der Einspruchsführer mit dem Beschluss nicht einverstanden, steht ihm der Rechtsweg offen.

Außerdem berichtet die Zertifizierungsstelle unter anderem in ihrer jährlichen Berichterstattung an den Programmeigner und dem Unparteilichkeitsausschuss (UPA) der Zertifizierungsstelle mittels einer kurzen Zusammenfassung über die wesentlichen Gründe für Einsprüche.

Auf Anfrage stellt die Zertifizierungsstelle im Einklang mit Art. 43 Abs, 2 DSGVO (s. DSK Tz. 4.6, EDPB Annex 1 Tz. 4.6) neben der Struktur und Verfahrensweise zur Bearbeitung der Einsprüche durch die Zertifizierungsstelle auch sachgerechte Informationen zu einzelnen Vorkommnissen bereit.

Auswirkungen auf den Prozess zur ständigen Verbesserung
Bei berechtigten Einsprüchen werden von der Leitung der Zertifizierungsstelle-DL Korrekturmaßnahmen veranlasst. Diese werden im Maßnahmenplan der Zertifizierungsstelle-Dienstleistung dokumentiert. Maßnahmen, die den Zertifizierungsprozess optimieren, werden im jährlichen internen Audit und Managementbewertung auf ihre Wirksamkeit überprüft.

Beschwerden (Reklamationen)

Eine Beschwerde bezeichnet einen Ausdruck der Unzufriedenheit, der eine Antwort erwartet – jedoch in anderem Sinne als Einspruch – durch jede Person oder jede Organisation (Beschwerdeführer) gegenüber einer Zertifizierungsstelle bezüglich ihrer Tätigkeiten. Dies kann kann z. B. ein Hinweis von Beschwerdeführern auf Unzufriedenheit, Mängel oder Fehler in der Abwicklung von Verfahren bzw. bei sonstigen Tätigkeiten, gegenüber der Zertifizierungsstelle oder gegen einen Kunden der Zertifizierungsstelle beinhalten.

Eine Beschwerde kann von jeder interessierten Partei eingereicht werden.

Es gelten die Regelungen zur Behandlung von Einsprüchen analog, insbesondere die personelle Trennung zur Vermeidung von Interessens- und Unabhängigkeitskonflikten.

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Sören Scholz
Sören Scholz

Leitung der Zertifizierungsstelle Dienstleistungen

Tel.: +49 1516 1272117

Eva-Maria Weber
Eva-Maria Weber

Leitung der Zertifizierungsstelle Managementsysteme

Tel.: +49 171 7472609